BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) III C 5 - S 7420-a/00005/001/070 vom 22.07.2025
In Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
(1) Das durch BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2024 – III C 3-S 7532/24/10002:001 (2024/1092428) – (BStBl I Seite 1558) – neu bekanntgegebene Vordruckmuster
USt 7 A – Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
wurde überarbeitet und ist in der aktualisierten Fassung spätestens mit Bekanntgabe dieses Schreibens im Bundessteuerblatt Teil I anzuwenden.
(2) Der Vordruck ist auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters zu erstellen.
Folgende Abweichungen sind zulässig:
- Der Vordruck kann bei Anwendung von IT-Programmen in verkürzter Form ausgegeben werden, indem im Einzelfall nur die für die Prüfung relevanten Teile des Vordrucks ausgedruckt werden.
- Von dem Vordruck kann abgewichen werden, soweit dies aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich ist.
(3) Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen