Öffentliche Finanzen - 21. Juli 2021

Bund beschließt umfangreiches Hilfspaket für Hochwasserregionen – Soforthilfe und Aufbauprogramm

BMF, Pressemitteilung vom 21.07.2021

Das Bundeskabinett hat am 21.07.2021 schnelle und unbürokratische Finanzhilfen auf den Weg gebracht, um die vom Hochwasser betroffenen Regionen finanziell zu unterstützen. Neben einer hälftigen Beteiligung an den Soforthilfen der Länder in Höhe von zunächst 200 Mio. Euro sagt der Bund seine finanzielle Beteiligung an einem Aufbauprogramm zu.

Das ist eine Katastrophe von nationalem Ausmaß. Viele Tote und gewaltige Schäden sind zu beklagen. Betroffene stehen vor dem Nichts und sind auf unsere Solidarität angewiesen. Die weiteren Rettungsmaßnahmen, die Trauer und den Wiederaufbau können wir nur gemeinsam stemmen. Deshalb leistet auch der Bund seinen Beitrag. Wir stehen den Betroffenen bei mit schneller, großzügiger und unbürokratischer Hilfe. Mit einem milliardenschweren Aufbauprogramm wollen wir die Verwüstungen zügig beseitigen und die Infrastruktur wiederherstellen. Gleichzeitig ist entscheidend, dass wir wirksame Katastrophenvorsorge treffen, einen intelligenten Wiederaufbau betreiben und den Klimaschutz weiter stärken. Mit diesen Maßnahmen geben wir Bürgerinnen und Bürgern die Zuversicht, dass es schon bald wieder aufwärtsgeht.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Soforthilfen sind eine Hilfe für die Menschen, die ihr ganzes Hab und Gut verloren haben – schnell und unbürokratisch. Am Geld wird die Hilfe nicht scheitern. Dafür zahlen die Leute doch Steuern, damit ihnen in solchen Situationen geholfen wird. Nicht alles ist versicherbar. Für den Einsatz der Kräfte des Bundes werden den Ländern und Kommunen keine Rechnungen gestellt, das war nicht immer so. Darüber hinaus setzen wir einen Staatssekretärsausschuss ein, der für die Länder und Kommunen Ansprechpartner für die Wiederaufbauhilfe ist.

Bundesinnenminister Horst Seehofer

Das Hilfspaket besteht aus folgenden Elementen:

  • Schnelle und unbürokratische Soforthilfe
    Der Bund wird sich zur Beseitigung unmittelbarer Schäden an Gebäuden und der kommunalen Infrastruktur vor Ort sowie die Überbrückung von Notlagen mit Mitteln in Höhe von zunächst 200 Mio. Euro zur Hälfte an den Soforthilfen der Länder beteiligen. Damit stehen aktuell 400 Mio. Euro Gesamt-Soforthilfen zur Verfügung. Der Bund wird die zur Umsetzung erforderlichen Verwaltungsvereinbarungen mit den betroffenen Ländern kurzfristig auf den Weg bringen.
  • Umfassendes Aufbauprogramm
    Die betroffenen Länder stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden zu beseitigen und den Wiederaufbau zu organisieren. Der Bund sichert hierfür zu, sich an den geplanten Aufbauhilfen der Länder im erforderlichen Umfang finanziell zu beteiligen – wie bei früheren Hochwasserkatastrophen. Die konkrete Ausgestaltung der Aufbauhilfen wird Gegenstand gemeinsamer Gespräche von Bund und Ländern sein, wenn der aktuelle Gesamtschaden besser abgeschätzt werden kann.
  • Wiederherstellung der bundeseigenen Infrastruktur
    Der Bund wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die bundeseigene Infrastruktur schnellstmöglich wiederherzustellen.
  • Verzicht auf Rettungskosten
    Zudem verzichtet der Bund auf die Erstattung der Auslagen, die THW, Bundespolizei, Zollverwaltung, Bundeswehr sowie Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes beim Einsatz von Behelfsbrücken im Rahmen der Vor-Ort-Unterstützung entstehen.
  • Unterstützung durch EU-Solidaritätsfonds
    Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass zur Bewältigung der Hochwasserschäden auch Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds bereitgestellt werden und hierfür die erforderlichen Anträge stellen.
  • Darüber hinaus ist der Bund zu Gesprächen mit den Ländern, über ein mögliches zukünftiges Absicherungssystem bereit, wenn sich die Gesamtheit der Länder an einer eventuell notwendigen solidarischen Finanzierung beteiligt.

Außerdem hat das Bundesfinanzministerium steuerlichen Erleichterungen durch die Bundesländer zugestimmt und im Bereich der vom Zoll verwalteten Steuerarten steuerliche Erleichterungen veranlasst. Näheres dazu hier:
https://www.zoll.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/Sonstiges/2021/z38_hilfe_hochwasser.htm.

Quelle: BMF