Steuerberatervergütungsverordnung - 8. Juni 2020

BStBK setzt angemessene Vergütung für Steuerberater durch

BStBK, Pressemitteilung vom 08.06.2020

Am 05.06.2020 brachte der Bundesrat die Novellierung der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) auf den Weg. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) initiierte den Novellierungsprozess und konnte alle ihre wesentlichen Forderungen durchsetzen – ein großer Erfolg für den Berufsstand! Die neue StBVV tritt voraussichtlich zum 1. Juli 2020 als Teil der „5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen“ in Kraft.

Im Detail konnte die BStBK erreichen, dass der Gesetzgeber die StBVV erstmals seit neun Jahren an die wirtschaftlichen Entwicklungen anpasst, sie praxistauglich gestaltet und Steuerberater angemessen vergütet werden. Die zentralen Verbesserungen für den Berufsstand sind:

Angleichung an das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte

BStBK-Präsident Prof. Dr. Hartmut Schwab: „Nach langer Durststrecke und dem Ritterschlag zum Organ der Steuerrechtspflege im letzten Jahr hebt der Gesetzgeber unseren Berufsstand auch bei der Vergütung mit den Rechtsanwälten auf eine Stufe. Ein wichtiger Meilenstein, denn gleicher Tätigkeit gebührt gleiche Bezahlung.“ Vertritt ein Steuerberater also seinen Mandanten bspw. in einem Einspruchsverfahren gegenüber den Verwaltungsbehörden oder prüft er die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels, wird zukünftig direkt auf das Vergütungsrecht der Rechtsanwälte verwiesen. Das soll auch ein erneutes Auseinanderdriften der Vergütungssätze verhindern. Weiter führt Schwab aus: „Die angepasste Bezahlung ist auch als Anerkennung für die qualitativ hochwertige Beratung unseres Berufsstands zu verstehen. Das freut uns sehr! Gerade in Zeiten der Corona-Krise zeigt unser Berufsstand außerordentlichen Einsatz.“

Elektronische Rechnungsstellung in Textform möglich

Steuerberater können mit der neuen StBVV ihre Rechnungen auch elektronisch, bspw. per E-Mail, an ihren Mandanten verschicken, wenn der zugestimmt hat. Die Zustimmung muss dabei nicht per Unterschrift erfolgen, eine E-Mail reicht aus. Schwab: „Die elektronische Rechnungstellung mit der Textform zu vereinfachen, ist ein von der BStBK lange geforderter Schritt in die digitale Zukunft. So können Steuerberater ihre Rechnungen zukünftig ohne Medienbruch einfach digital verschicken. Das erleichtert den Kanzleialltag ungemein.“

Vergütung an wirtschaftliche Entwicklung angepasst

Zudem erhöht der Gesetzgeber die Werte in den Tabellen der StBVV, die u. a. die Vergütung für Beratungs- oder Buchführungstätigkeiten festlegen, linear um 12 Prozent. Die angepasste Vergütung gleicht die Inflation aus und ermöglicht es Steuerberatern, die in den letzten Jahren deutlich gestiegenen allgemeinen Geschäftskosten und Preise zu kompensieren. Neben höheren Mieten und Personalkosten sind das u. a. die Aufwendungen, die Berufsträger für die Digitalisierung ihrer Kanzlei aufgebracht haben. Auch besonders erfreulich sind die Anpassungen in der StBVV bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Sowohl der Oberwert für die Rahmengebühr als auch der Mindestgegenstandswert werden erhöht und somit dem deutlichen Mehraufwand bei der Erstellung der EÜR Rechnung getragen.

Mit der Novellierung konnte die BStBK die StBVV nachhaltig stärken – ein sehr gutes Ergebnis für den Berufsstand. Denn mit 74,5 Prozent rechnet der weit überwiegende Anteil der Steuerberater auf Grundlage der StBVV ab – das zeigt die letzte STAX-Auswertung der BStBK aus dem Jahr 2018. Nach dem Motto „nach der Novelle ist vor der Novelle“ setzt sich die BStBK auch in Zukunft dafür ein, dass die StBVV kontinuierlich angepasst wird.

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