Abgabenordnung - 6. Mai 2020

Bon-Pflicht für Bäcker bleibt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.05.2020

Die Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen für Bäckereien bleibt bestehen. Die FDP-Fraktion scheiterte am Mittwoch im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zur Abschaffung der seit Anfang Januar geltenden Pflicht zur Ausgabe von Kassenbelegen selbst bei kleinsten Einkäufen. In der von der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) geleiteten Sitzung stimmten nur die Fraktionen von FDP und Bündnis 90/Die Grünen für den von der FDP-Fraktion eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung – Gesetz zur Verhinderung einer Bon-Pflicht für Bäcker (
19/15768
). Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD und Die Linke lehnten den Entwurf ab, die AfD-Fraktion enthielt sich. Der Entwurf sieht vor, dass die Finanzbehörden im Fall der Nutzung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung beim Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen eine Befreiung von der Pflicht zur generellen Ausgabe von Belegen aussprechen können.