Erbschaftsteuer - 27. Mai 2021

BFH zur Verschonung von Betriebsvermögen

BFH, Urteil II R 34/19 vom 23.02.2021

Leitsatz

  1. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 Satz 3 ErbStG i. d. F. des ErbStRG kann innerhalb des Zehnjahreszeitraums nur für den ersten Erwerb berücksichtigt werden.
  2. Der Abzugsbetrag wird „berücksichtigt“, auch wenn er infolge Abschmelzung 0 Euro betragen hat.

Quelle: BFH