Abgabenordnung - 30. Mai 2025

BFH zur Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen

BFH, Urteil XI R 18/23 vom 19.02.2025

Leitsatz

  1. Gegen die gesetzliche Höhe des Säumniszuschlags nach § 240 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) bestehen auch für Zeiträume nach dem 31.12.2018 keine verfassungsrechtlichen Bedenken (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.08.2023 – X R 30/21, BFHE 282, 195, BStBl II 2024 S. 215).
  2. Gegen § 240 Abs. 1 Satz 1 AO bestehen auch keine unionsrechtlichen Bedenken.
  3. § 240 Abs. 1 Satz 1 AO steht auch im Einklang mit Art. 6 Abs. 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Quelle: Bundesfinanzhof