BFH, Urteil VI R 20/23 vom 20.03.2025
Leitsatz
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil VI R 20/23 vom 20.03.2025
Gegen die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 des Einkommensteuergesetzes bestehen auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken.
Quelle: Bundesfinanzhof
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