EU-Richtlinie - 1. Dezember 2022

BFH zur Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen

BFH, Beschluss XI R 32/21 (XI R 6/19) vom 22.06.2022

Leitsatz

  1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht.
  2. Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein.

Quelle: Bundesfinanzhof