BFH, Beschluss VII R 18/22 vom 19.05.2025
Leitsatz
Welcher Mindestgehalt an Triglyceriden ist für die Einstufung einer Ware als „Fette und Öle“ im Sinne von Position 1516 der Kombinierten Nomenklatur erforderlich, sofern sie im Übrigen überwiegend aus als Nebenprodukte einer Wiederveresterung entstandenen Mono- und Diglyceriden besteht?
Quelle: Bundesfinanzhof