BFH, Urteil XI R 18/19 vom 29.04.2020
Leitsatz
Ein Kanzleiabwickler (§ 55 BRAO) ist Vermögensverwalter i. S. des § 34 Abs. 3 AO. Daher ist er im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben auch zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet.