BFH, Urteil VI R 12/22 vom 21.11.2024
Leitsatz
Ein mit einem Preisgeld dotierter Wissenschaftspreis kann nur dann Arbeitslohn darstellen, wenn er dem Arbeitnehmer für Leistungen verliehen wird, die dieser gegenüber seinem Dienstherrn erbracht hat.
Quelle: Bundesfinanzhof