Abgabenordnung - 12. September 2019

BFH zur Steuerhaftung des Rechtsanwalts

BFH, Urteil V R 68/17 vom 14.02.2019
Leitsatz

Der Einwendungsausschluss nach § 166 AO kann auch zu Lasten eines vom Steuerpflichtigen beauftragten – und für die Steuerschuld haftenden – Rechtsanwalts wirken, wenn er mangels entgegenstehender Weisung in der Lage gewesen wäre, den gegen den Steuerpflichtigen erlassenen Bescheid als dessen Bevollmächtigter anzufechten.