Umsatzsteuer - 19. August 2021

BFH zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL

BFH, Urteil XI R 31/20 (XI R 34/18) vom 21.04.2021

Leitsatz

Verwaltungsleistungen gegen Entgelt (z. B. Lagerung/Archivierung von Akten oder die Erledigung von Schreibarbeiten), die aufgrund vertraglicher Vereinbarungen zwischen verschiedenen Medizinischen Diensten der Krankenversicherung erbracht werden, sind weder nach § 4 Nr. 15a UStG noch nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL steuerfrei.

Quelle: BFH