BFH, Urteil XI R 3/20 vom 15.12.2021
Leitsatz
Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.
Quelle: BFH
BFH, Urteil XI R 3/20 vom 15.12.2021
Die Tätigkeit eines Präventions- und Persönlichkeitstrainers ist kein Schul- oder Hochschulunterricht i. S. des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL.
Quelle: BFH
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