Einkommensteuer - 14. Mai 2021

BFH zur schädlichen Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des Anbieters

BFH, Urteil X R 21/19 vom 16.12.2020

Leitsatz

Eine förderschädliche Auszahlung von Altersvorsorgevermögen liegt aufgrund der gebotenen objektiven Betrachtungsweise vor, wenn der Anbieter Zahlungen entgegen den in § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG genannten Voraussetzungen – wenn auch irrtümlich – vorgenommen hat.

Quelle: BFH