BFH, Urteil IX R 34/24 vom 21.04.2026
Leitsatz
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil IX R 34/24 vom 21.04.2026
Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus.
Quelle: Bundesfinanzhof
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