Abgabenordnung - 18. August 2022

BFH zur Organisation und Durchführung der Jägerprüfung als Zweckbetrieb

BFH, Urteil V R 26/20 vom 21.04.2022

Leitsatz

  1. Ein gemeinnütziger Verein, zu dessen satzungsmäßigen Zwecken auch der Naturschutz und die Landschaftspflege gehören, begründet mit der Organisation und Durchführung der Jägerprüfung einen allgemeinen Zweckbetrieb.
  2. Die Steuerbefreiung für die Organisation und Durchführung der Jägerprüfung ist keine unionsrechtlich unzulässige Beihilfe.

Quelle: BFH