Gewerbesteuer - 2. April 2026

BFH zur gewerbesteuerlichen Kürzung beim Betrieb von gecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr

BFH, Urteil IV R 30/23 vom 12.02.2026

Leitsatz

  1. § 9 Nr. 3 Satz 2 und 3 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) gelangt auch insoweit zur Anwendung, als Unternehmen Erträge aus im Wege der Reise- oder Slotcharter eingecharterten Handelsschiffen im internationalen Verkehr erzielen.
  2. Die Kürzungsvorschrift des § 9 Nr. 3 Satz 2 ff. GewStG stellt keine verbotene Beihilfe im Sinne des Art. 107 Abs. 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union dar.

Quelle: Bundesfinanzhof