Körperschaftsteuer - 16. September 2021

BFH zur Gemeinnützigkeit des Trägers einer Privatschule

BFH, Beschluss V R 31/19 vom 26.05.2021

Leitsatz

Der Träger einer Privatschule fördert mit dem Schulbetrieb nicht die Allgemeinheit, wenn die Höhe der Schulgebühren auch unter Berücksichtigung eines Stipendienangebots zur Folge hat, dass die Schülerschaft sich nicht mehr als Ausschnitt der Allgemeinheit darstellt.

Quelle: BFH