Abgabenordnung - 23. April 2026

BFH zur Fristsetzung nach § 63 Abs. 4 Satz 1 der Abgabenordnung (AO)

BFH, Urteil V R 25/23 vom 04.12.2025

Leitsatz

Setzt das FA einer Körperschaft eine Frist nach § 63 Abs. 4 Satz 1 AO zur Verwendung nicht zeitnah verwendeter Mittel und begehrt die Körperschaft die Aufhebung der in Form eines „Auflagenbescheides“ ergangenen Fristsetzung mit der einzigen Begründung, die Mittel seien zeitnah verwendet worden oder unterlägen nicht dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, fehlt einer hierauf gerichteten Klage das Rechtsschutzbedürfnis.

Quelle: Bundesfinanzhof