Abgabenordnung - 12. März 2026

BFH zur formellen Satzungsmäßigkeit

BFH, Urteil V R 23/23 vom 20.11.2025

Leitsatz

  1. Materielle Fehler im Sinne des § 60a Abs. 5 Satz 1 der Abgabenordnung (AO) sind Fehler im Feststellungsbescheid nach § 60a Abs. 1 AO, die allein die formelle Satzungsmäßigkeit betreffen.
  2. Juristische Personen des öffentlichen Rechts, die im hoheitlichen Bereich steuerbegünstigte Zwecke verwirklichen, fallen nicht als leistungsempfangende Körperschaften in den Anwendungsbereich des § 57 Abs. 3 AO.

Quelle: Bundesfinanzhof