Einkommensteuer - 7. Januar 2021

BFH zur ersten Tätigkeitsstätte eines Rettungsassistenten nach neuem Reisekostenrecht

BFH, Urteil VI R 11/19 vom 30.09.2020

Leitsatz

Die Rettungswache, der ein Rettungsassistent zugeordnet ist, ist dessen erste Tätigkeitsstätte, wenn er dort arbeitstäglich vor dem Einsatz auf dem Rettungsfahrzeug vorbereitende Tätigkeiten vornimmt (z. B. Überprüfung des Rettungsfahrzeugs in Bezug auf Sauberkeit und ordnungsgemäße Bestückung mit Medikamenten und sonstigem (Verbrauchs-)Material, im Bedarfsfall Reinigung sowie Bestückung des Fahrzeugs mit fehlenden Medikamenten und fehlendem (Verbrauchs-)Material).

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 30.09.2020 VI R 10/19.

Quelle: BFH