Einkommensteuer - 7. Januar 2021

BFH zur ersten Tätigkeitsstätte eines Postzustellers nach neuem Reisekostenrecht

BFH, Urteil VI R 10/19 vom 30.09.2020

Leitsatz

Der Zustellpunkt (Zustellzentrum), dem ein Postzusteller zugeordnet ist und an dem er arbeitstäglich vor- und nachbereitende Tätigkeiten (z. B. Sortiertätigkeiten, Abschreibpost, Abrechnungen) ausübt, ist erste Tätigkeitsstätte.

Quelle: BFH