Energiesteuer - 14. Mai 2021

BFH zur Entlastung von der Energiesteuer bei Zahlungsausfall

BFH, Urteil VII R 11/19 vom 15.12.2020

Leitsatz

  1. Die Vereinbarung und Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts i. S. des § 60 Abs. 1 Nr. 3 EnergieStG richtet sich nach den zivilrechtlichen Vorschriften.
  2. Der Antragsteller hat nachzuweisen, dass der Zahlungsausfall trotz des vereinbarten Eigentumsvorbehalts und der Erfüllung der weiteren Voraussetzungen der Entlastungsnorm nicht zu vermeiden war.

Quelle: BFH