Umsatzsteuer - 27. Februar 2020

BFH zur Beendigung einer umsatzsteuerrechtlichen Organschaft

Keine Beendigung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft durch Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung unter Bestellung eines vorläufigen Sachwalters und Erlass einer Anordnung i. S. des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO
BFH, Urteil XI R 35/17 vom 27.11.2019
Leitsatz

Weder die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung beim Organträger noch die Anordnung der vorläufigen Eigenverwaltung bei der Organgesellschaft beenden eine Organschaft, wenn das Insolvenzgericht lediglich bestimmt, dass ein vorläufiger Sachwalter bestellt wird, sowie eine Anordnung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO erlässt.