BFH, Urteil XI R 2/22 vom 29.11.2022
Leitsatz
Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird.
Quelle: BFH
BFH, Urteil XI R 2/22 vom 29.11.2022
Die kontoführende Bank haftet mangels Vereinnahmung nicht nach § 13c UStG, solange die Kreditlinie des Kontokorrentkontos des Steuerschuldners eingehalten wird.
Quelle: BFH
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