Abgabenordnung - 9. Januar 2020

BFH zur Auslegung von Einspruchsschreiben

BFH, Urteil IX R 4/19 vom 29.10.2019
Leitsatz

Ficht der Steuerpflichtige verbundene Bescheide unter bloßer Wiedergabe der „Bescheidbezeichnung“ an, ohne zunächst konkrete Einwendungen gegen einen bestimmten Verwaltungsakt zu erheben, können bei der Auslegung des Einspruchsbegehrens auch spätere Begründungen herangezogen werden.