Insolvenzordnung - 3. November 2022

BFH zur Aufrechnung im Insolvenzverfahren – Berücksichtigung eines Berichtigungsbetrags in einem falschen Besteuerungszeitraum

BFH, Urteil XI R 46/20 vom 22.06.2022

Leitsatz

Besteht für einen Vergütungsanspruch, den das FA für einen Besteuerungszeitraum nach Insolvenzeröffnung erstmals festsetzt, aufgrund der Rechtswidrigkeit dieser Steuerfestsetzung kein materieller Rechtsgrund, wird das FA diesen Vergütungsanspruch i. S. von § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO erst mit der Festsetzung und damit erst nach der Insolvenzeröffnung zur Masse schuldig.

Quelle: Bundesfinanzhof