BFH, Urteil XI R 17/19 vom 23.10.2019
Leitsatz
Bei der Ermittlung des Gesamtumsatzes nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist bei einem Händler, der der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) unterliegt, nicht auf die Differenz zwischen dem geforderten Verkaufspreis und dem Einkaufspreis (Handelsspanne), sondern auf die Gesamteinnahmen abzustellen.
Nach Entscheidung des EuGH durch Urteil vom 29.07.2019 C-388/18 wurde das ursprüngliche Verfahren XI R 7/16 wieder aufgenommen und unter dem Az. XI R 17/19 fortgeführt.