BFH, Urteil V R 13/19 vom 26.08.2021
Leitsatz
Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.
Quelle: BFH
BFH, Urteil V R 13/19 vom 26.08.2021
Die nach Kündigung eines Architektenvertrages zu zahlende Vergütung ist nur insoweit Entgelt i. S. von § 10 Abs. 1 UStG, als sie auf schon erbrachte Leistungsteile entfällt.
Quelle: BFH
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