Abgabenordnung - 21. August 2025

BFH zum Zwischenurteil über die verlängerte Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung

BFH, Urteil II R 39/21 vom 09.04.2025

Leitsatz

Ein Zwischenurteil gemäß § 99 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung über die verlängerte Festsetzungsfrist nach § 169 Abs. 2 Satz 2 Alternative 1 der Abgabenordnung (AO) wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann nicht ergehen, wenn Feststellungen über Grund und Höhe des jeweiligen Steueranspruchs und damit zum objektiven und subjektiven Tatbestand der Steuerhinterziehung fehlen.

Quelle: Bundesfinanzhof