Erbschaft-/Schenkungsteuer - 12. November 2020

BFH zum Wegfall des Verschonungsabschlags

BFH, Urteil II R 19/18 vom 01.07.2020

Leitsatz

Der Verschonungsabschlag für den Erwerb eines Anteils an einer KG fällt bei Veräußerung des Anteils, im Falle der Betriebsaufgabe oder bei der Veräußerung oder Entnahme wesentlicher Betriebsgrundlagen nachträglich (anteilig) weg. Die bloße Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der KG führt jedoch noch nicht zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

Quelle: BFH