Umsatzsteuer - 27. März 2025

BFH zum Vorsteuerabzug aus Insolvenzverwalterleistungen bei steuerpflichtigen und steuerfreien Ausgangsleistungen (Unternehmenseinstellung)

BFH, Beschluss XI R 8/22 vom 23.10.2024

Leitsatz

Hat der Insolvenzschuldner seine unternehmerische Tätigkeit eingestellt, ist über den Abzug der Vorsteuer für die Leistung des Insolvenzverwalters nach der früheren unternehmerischen Tätigkeit des Insolvenzschuldners zu entscheiden (Anschluss an das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.11.2023 – V R 3/22, BFHE 282, 180, BStBl II 2024 S. 501).

Quelle: Bundesfinanzhof