Körperschaftsteuer - 14. Januar 2021

BFH zum Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art: wirtschaftliche Betrachtungsweise

BFH, Urteil I R 58/17 vom 10.12.2019

Leitsatz

  1. Der Begriff der „Verpachtung“ in § 4 Abs. 4 KStG setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.
  2. Entgeltlichkeit in diesem Sinne liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat.

Quelle: BFH