Einkommensteuer - 7. Januar 2022

BFH zum Kindergeld: Unionsrechtliche Familienbetrachtung gilt auch im Verfahrensrecht

BFH, Urteil III R 10/20 vom 31.08.2021

Leitsatz

  1. Ein Kindergeldantrag, der von einem im Inland lebenden, jedoch nur nachrangig berechtigten Elternteil gestellt worden ist, hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist und verhindert den Eintritt der Festsetzungsverjährung zugunsten des anderen, im EU-Ausland lebenden Elternteils, der vorrangig anspruchsberechtigt ist, aber zunächst keinen eigenen Kindergeldantrag gestellt hat.
  2. Ein derartiger, vor dem 01.01.2016 gestellter Antrag macht die Beachtung der strengeren Identifizierbarkeitsanforderungen des § 62 Abs. 1 Satz 2 EStG n. F. entbehrlich.

Quelle: BFH