Umsatzsteuer - 13. August 2020

BFH zum Begriff der Betriebsstätte bzw. festen Niederlassung im Umsatzsteuerrecht

BFH, Urteil XI R 3/18 vom 29.04.2020
Leitsatz

Der Unternehmer unterhält jedenfalls dann eine Betriebsstätte bzw. feste Niederlassung, wenn er umfassenden Zugriff auf eine Einrichtung hat, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die von der personellen und technischen Ausstattung her eine autonome Erbringung der betreffenden Dienstleistung ermöglicht.