Finanzgerichtsordnung - 21. Juli 2022

BFH zum AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

BFH, Beschluss V B 4/22 vom 23.05.2022

Leitsatz

  1. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht).
  2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen keine weitergehenden Zweifel an der gesetzlichen Höhe der Säumniszuschläge.

Quelle: BFH