Körperschaftsteuer - 6. November 2025

BFH zu § 8c KStG und Wirkung auf ein Verlustausgleichsvolumen des Vorjahres

BFH, Urteil I R 1/23 vom 16.07.2025

Leitsatz

Negative Einkünfte, die im Wirtschaftsjahr des schädlichen Beteiligungserwerbs vor diesem Zeitpunkt angefallen sind, unterliegen zwar insoweit der Abzugsbeschränkung nach § 8c des Körperschaftsteuergesetzes (KStG), als sie zum Beispiel nicht in die danach folgenden Wirtschaftsjahre vorgetragen werden können. § 8c KStG schließt es aber nicht aus, solche Einkünfte mit einem im Vorjahr erwirtschafteten Verlustausgleichsvolumen (positiver Gesamtbetrag der Einkünfte) steuermindernd zu verrechnen.

Quelle: Bundesfinanzhof