Abgabenordnung - 1. August 2019

BFH: Wiedereinsetzung – Versendung einer Datei aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)

Verwendung von unzulässigen Umlauten und Sonderzeichen in der Dateibezeichnung – Besetzungsrüge – Unzulässige Selbstentscheidung bei Eingehen auf den Akteninhalt
BFH, Beschluss IX B 121/18 vom 05.06.2019
Leitsatz

  1. Wird ein aus dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) versandter fristwahrender Schriftsatz vom Intermediär-Server nicht an den BFH weitergeleitet, weil die Dateibezeichnung unzulässige Zeichen enthält, kommt Wiedereinsetzung von Amts wegen in Betracht, wenn der Absender nicht eindeutig darauf hingewiesen worden ist, dass entsprechende Zeichen nicht verwendet werden dürfen und wenn er nach dem Versenden an Stelle einer Fehlermeldung eine Mitteilung über die erfolgreiche Versendung des Schriftsatzes erhalten hat.
  2. Die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist schon dann willkürlich, wenn die Ablehnung des Gesuchs ein Eingehen auf den Verfahrensgegenstand, den Verfahrensstand oder den Akteninhalt erfordert.