Bewertungsgesetz - 14. Juli 2022

BFH: Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

BFH, Urteil II R 9/20 vom 27.04.2022

Leitsatz

  1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft.
  2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen.
  3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlich ist. Dem zur Wertfeststellung nach § 151 Abs. 1 Satz 1 BewG berufenen Finanzamt obliegt die Entscheidung über die Qualifikation des Feststellungsgegenstands nach den Kategorien des § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4 BewG.

Quelle: BFH