Körperschaftsteuer - 22. Mai 2025

BFH: Voraussetzungen für die Bildung und Feststellung eines Sonderausweises gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 KStG

BFH, Urteil VIII R 41/23 vom 25.02.2025

Leitsatz

  1. Sonstige Rücklagen im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) sind alle Rücklagen, die nicht im steuerlichen Einlagekonto im Sinne von § 27 Abs. 1 KStG erfasst sind.
  2. Eine vom Sonderausweis auszunehmende „Einlage der Anteilseigner“ setzt nicht voraus, dass sie im steuerlichen Einlagekonto erfasst ist.

Quelle: Bundesfinanzhof