Finanzgerichtsordnung - 3. September 2020

BFH: Verlegung des Termins zur mündlichen Verhandlung bei Mandatsniederlegung

BFH, Beschluss VIII B 151/19 vom 16.06.2020

Leitsatz

Es liegt ein erheblicher Grund für die Verlegung eines Termins zur mündlichen Verhandlung nach § 155 FGO i. V. m. § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO vor, wenn das FG unmittelbar nach der Niederlegung des Mandats durch den Prozessbevollmächtigten den Termin zur mündlichen Verhandlung während der Hauptferienzeit bestimmt und die Sache in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht nicht einfach ist.

Quelle: BFH