BFH, Urteil IV R 27/23 vom 26.02.2026
Leitsatz
Die Behandlung sog. vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.
Quelle: Bundesfinanzhof
BFH, Urteil IV R 27/23 vom 26.02.2026
Die Behandlung sog. vorgezogener Einlagen durch § 15a Abs. 1a Satz 1 Alternative 2 des Einkommensteuergesetzes ist verfassungsgemäß.
Quelle: Bundesfinanzhof
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