Umsatzsteuer - 2. Februar 2023

BFH: Umsätze eines Vereins für Verkehrserziehung

BFH, Urteil V R 33/21 (V R 26/18) vom 17.11.2022

Leitsatz

  1. § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG ist entsprechend Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL richtlinienkonform auszulegen.
  2. Bei einem Fahrsicherheitstraining liegen „Kurse belehrender Art“ i. S. von § 4 Nr. 22 Buchst. a UStG vor, wenn es sich um eine Schulungsmaßnahme handelt, die zum Erwerb oder zur Erhaltung beruflicher Kenntnisse konkret geeignet ist (Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL i. V. m. Art. 44 Satz 1 Alternative 2 MwStVO).
  3. Für die Steuerfreiheit als Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung kommt es nicht auf die Voraussetzungen des nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL steuerfreien Unterrichts an.

Quelle: Bundesfinanzhof