BFH, Urteil X R 20/20 vom 16.02.2022
Leitsatz
Weder reine Zinszahlungen noch Sparleistungen sind als „Tilgung eines Darlehens“ i. S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehen.
Quelle: BFH
BFH, Urteil X R 20/20 vom 16.02.2022
Weder reine Zinszahlungen noch Sparleistungen sind als „Tilgung eines Darlehens“ i. S. des § 92a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG anzusehen.
Quelle: BFH
Steuerberater Marcus Ferchland erklärt im Interview, wie er seine Kanzlei über die vergangenen Jahre Schritt für Schritt digitalisiert hat.
Die Werte von Immobilien im Rahmen der Erbschafts- und Schenkungsteuer haben sich erhöht. Ein Übersteigen der Freibeträge droht.
Wenn Unternehmen ihren Beschäftigten das Deutschlandticket als Jobticket gewähren, sind in der Lohnabrechnung einige Details zu beachten.