BFH, Urteil IV R 5/18 vom 06.02.2020
Leitsatz
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind.
BFH, Urteil IV R 5/18 vom 06.02.2020
Leitsatz
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind.
Die Anforderungen an Kanzleien haben sich in den vergangenen Jahrzehnten grundlegend verändert. Dieser Beitrag zeigt, wie sich auch das DATEV-Partner-Netzwerk weiterentwickelt hat...