BFH, Urteil IV R 5/18 vom 06.02.2020
Leitsatz
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind.
BFH, Urteil IV R 5/18 vom 06.02.2020
Leitsatz
§ 3c Abs. 2 EStG findet im Wege teleologischer Reduktion in dem Umfang auf Betriebsausgaben der Gesamthand keine Anwendung, wie diese Sondervergütungen der Gesellschafter sind.
Nicht nur der Gesetzgeber fordert den steuerlichen Berater, sondern zuweilen auch die Justiz. So etwa bei der Frage, ob Zuschläge bei einer Säumnis verfassungswidrig sind oder...
Bei Nachhaltigkeit ist die Frage, welche Förderung es bei Neubau/Sanierung gewerblicher Immobilien gibt und wie dies steuerlich geregelt ist.
Marina Eibl im Porträt: Master of Science, Steuerberaterin, Gründerin und Geschäftsführerin der Life Steuerberatungsgesellschaft in Berlin.