BFH, Urteil V R 32/19 vom 23.07.2020
Leitsatz
Bei einer Organschaft bezieht der Organträger die Eingangsleistung, sodass es für § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG auf die Außenumsätze des Organkreises ankommt.
Quelle: BFH
BFH, Urteil V R 32/19 vom 23.07.2020
Bei einer Organschaft bezieht der Organträger die Eingangsleistung, sodass es für § 13b Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Abs. 2 Nr. 4 UStG auf die Außenumsätze des Organkreises ankommt.
Quelle: BFH
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