Einkommensteuer - 30. Mai 2025

BFH: Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb im Fall eines abweichenden Wirtschaftsjahrs

BFH, Urteil IV R 21/22 vom 10.04.2025

Leitsatz

Bei der Bestimmung der Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 35 des Einkommensteuergesetzes) ist auf die Mitunternehmer abzustellen, die am Ende des (gegebenenfalls abweichenden) Wirtschaftsjahrs an der Mitunternehmerschaft beteiligt waren (Bestätigung und Fortführung der Urteile des Bundesfinanzhofs vom 14.01.2016 – IV R 5/14, BFHE 253, 67, BStBl II 2016 S. 875; vom 14.01.2016 – IV R 48/12).

Quelle: Bundesfinanzhof