Körperschaftsteuer - 19. Dezember 2019

BFH: Sonderumlagen als Gewinnminderungen

§ 8b Abs. 6 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 3 KStG
BFH, Beschluss I R 16/17 vom 22.05.2019
Leitsatz

Zahlungen eines Betriebs gewerblicher Art in Form von Sonderumlagen an einen öffentlich-rechtlichen Verband, die dem Ausgleich eines Bilanzverlusts aus der Teilwertabschreibung auf dessen Beteiligung an einer Anstalt des öffentlichen Rechts dienen, unterstehen dem Abzugsverbot des § 8b Abs. 6 Satz 2 i. V. m. Abs. 3 Satz 3 KStG.