BFH, Urteil IV R 13/18 vom 22.03.2022
Leitsatz
Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der „Sendelizenz“ aus.
Quelle: BFH